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Die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen ist ein Zusammenschluss der fünf evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen mit rund 3,2 Millionen Mitgliedern in mehr als 1600 Kirchengemeinden. Die Konföderation hat die Aufgabe, die gemeinsamen Anliegen der evangelischen Kirchen in Niedersachsen gegenüber dem Land Niedersachsen einheitlich zu vertreten. Sie nimmt den kirchlichen Öffentlichkeitsauftrag bei diesem gemeinsamen Anliegen wahr.

Unsere Geschäftsstelle beteiligt sich im Auftrag der Kirchen der Konföderation am kirchlichen Öffentlichkeitsauftrag und nimmt am gesellschaftlichen Diskurs zu individual- und sozialethischen Fragen teil, um so eine Repräsentanz der Kirchen der Konföderation im öffentlichen Raum mit zu ermöglichen und ist ein kleines und kompetentes Team für die Bewältigung unterschiedlicher Aufgaben mit z.Zt. 10 Mitarbeitenden. Außerhalb der Geschäftsstelle arbeiten in der Konföderation knapp 50 Mitarbeitende, die über ganz Niedersachsen verteilt sind.

Zugleich verwaltet die Geschäftsstelle unselbständige Einrichtungen der Konföderation (Evangelische Erwachsenenbildung, Kirchlicher Dienst in Polizei und Zoll, Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission, Theologisches Prüfungsamt und kirchliche Gerichte).

Sie hat die Aufgabe, die Information, Kommunikation und Vernetzung zwischen den Kirchen zu befördern. Deren Zusammenarbeit wird dabei so gestaltet, dass ein Zusammenwachsen zu einer Evangelischen Kirche in Niedersachsen möglich ist. Die gegenwärtigen kirchlichen und gesellschaftlichen Transformationsprozesse gilt es für die Arbeit der Geschäftsstelle aufzunehmen.

Wir bieten eine freundliche und wertschätzende Arbeitsatmosphäre mit engagierten Mitarbeitenden und familienfreundliche Arbeitsplätze mit flexiblen Arbeitszeitmodellen und der Möglichkeit zur Telearbeit.

Die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen sucht für ihre Geschäftsstelle

eine*n stellvertretende*n Bevollmächtigte*n (w/m/d)

in einem Kirchenbeamtenverhältnis auf Zeit (Besoldungsgruppe A16).


Aufgaben
  • Wahrnehmung der Vertretung der Kirchen gegenüber dem Land in juristischen Angelegenheiten
  • Juristische Vertretung der Kirchen in Gremien des Landes
  • Allgemeines Justiziariat
  • Leitungsverantwortung einschließlich Personal- und Finanzverantwortung sowie IT für die Verwaltung der Geschäftsstelle, für den Bereich Asyl, Kirchenasyl und Ausländerrecht sowie für die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission, das Theologische Prüfungsamt und die Geschäftsstelle der kirchlichen Gerichte
  • Beratung und Begleitung der Evangelischen Erwachsenenbildung und des Kirchlichen Dienstes in Polizei und Zoll in juristischen Fragen
  • Unterstützung des Rates der Konföderation und seiner Arbeitsgruppen
  • Organisationsentwicklung

Profil
  • Sie besitzen die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz.
  • Sie haben fundierte juristische Kompetenzen in unterschiedlichen Bereichen, insbesondere auch im Religionsverfassungsrecht, und können sich schnell in neue Fragestellungen einarbeiten
  • Sie verfügen über mehrjährige Leitungserfahrungen, sind vertraut mit der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und haben Erfahrungen in Transformationsprozessen
  • Sie erkennen und fördern die Potenziale von Mitarbeitenden und haben Erfahrung in empathischer und zielorientierter Personalführung
  • Sie sind bereit, die Interessen und Bedürfnisse von Personen oder Gruppen wahrzunehmen und sich damit auseinanderzusetzen
  • Sie sind der evangelischen Kirche verbunden und kennen kirchliche Strukturen und Arbeitsweisen
  • Sie schätzen die Zusammenarbeit mit anderen Professionen, insbesondere der Theologie, der Verwaltung von Personal, Haushalt und IT
  • Sie haben Interesse an Fragen der Kirchenentwicklung und der Organisationsentwicklung

Wir bieten

Sie erhalten ein Kirchenbeamtenverhältnis auf Zeit nach Besoldungsgruppe A 16; die zeitliche Befristung der Stelle ist abhängig von den Regelungen des bisherigen Dienstgebers (Verlängerung möglich). Hierfür kommen Bewerber*innen in Frage, die bereits Inhaber*in einer Planstelle im Landesdienst oder kirchlichen Dienst sind und sich für diese Tätigkeit beurlauben lassen möchten. Der bisherige dienstrechtliche Status bleibt dabei erhalten.

Die Tätigkeit setzt die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland voraus (bitte einen entsprechenden Hinweis in die Bewerbungsunterlagen aufnehmen).

Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sehen wir mit Interesse entgegen.